„ Unkompliziert. In 2 bis 6 Wochen zum rechtssicheren Gutachten.“

Unsere Bewertungsleistungen

Wohnimmobilien Mehrfamilienhäuser &Anlageobjekte

Fachgerechte Bewertung Ihrer Immobilie

Ein fundiertes Gutachten schafft Klarheit – ganz gleich, ob Sie eine Immobilie erwerben, veräußern oder Vermögenswerte aufteilen möchten. Wir bewerten Wohneigentum, Grundstücke und Renditeobjekte rechtssicher und transparent.

Wohnen & Eigentum: Ein- & Zweifamilienhäuser, Reihen- & Doppelhäuser, Eigentumswohnungen sowie Baugrundstücke.


Anlage & Ertrag: Mehrfamilienhäuser und vermietete Objekte unter detaillierter Analyse von Erträgen, Mietverträgen und Bausubstanz.


Gewerbeobjekte & Grundstücke

Objektive Wertermittlung für unbebaute und bebaute Grundstücke, Bürogebäude und Gewerbeeinheiten nach normierten Verfahren. Objektive Wertermittlung für unbebaute und bebaute Grundstücke, Bürogebäude und Gewerbeeinheiten nach normierten Verfahren.

Gewerbeimmobilien: Gemischt genutzte sowie einfach gewerblich genutzte Objekte.

Rechte, Belastungen & Bauschäden

Exakte Berücksichtigung von Wohnrechten, Nießbrauch sowie sachverständige Erfassung von Bauschäden und baulichen Mängeln. Sonder- & Zusatzleistungen

Rechte & Belastungen: Bewertung von Nießbrauch, Wohnungsrechten, Erbbaurechten und Dienstbarkeiten.

Bauliche Beurteilung: Berücksichtigung von Gebäudeschäden, Mängeln und Instandhaltungsrückstau.

Steuerliche Anlässe: Kaufpreisaufteilung (AfA) & Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts für die Erbschaft- und Schenkungsteuer.


Unsere Leistungen im Überblick

1. Gutachtenarten

  • Verkehrswertgutachten (§ 194 BauGB): Gerichts- & finanzamtsfest (Erbe, Scheidung, Steuern).
  • Kurzgutachten: Kompakt & ideal für private Kauf-/Verkaufsentscheidungen.
  • Mietwertgutachten: Für Vergleichsmieten & Nutzungsentschädigungen.

2. Sonderleistungen

  • Rechte & Belastungen: Nießbrauch, Wohnrecht, Erbbau- & Wegerechte.
  • Bausubstanz: Bewertung von Bauschäden & Instandhaltungsstau.
  • Steuerlich: Kaufpreisaufteilung (AfA) & niedrigerer gemeiner Wert.

3. Verfahren (ImmoWertV)

  • Ertragswert: Vermietete & Renditeobjekte
  • Vergleichswert: Eigentumswohnungen & Grundstücke
  • Sachwert: Ein-/Zweifamilienhäuser & Eigennutzung

Wann ist ein Verkehrswertgutachten erforderlich?


Ob Erbschaftssteuer, Scheidungsauseinandersetzung, geplanter Immobilienerwerb oder gerichtliche Feststellung: Entdecken Sie die typischen Anlässe und erfahren Sie, wie Sie rechtzeitig Klarheit schaffen.


Fundierte, rechtssichere Gutachten auf akademischem Niveau.

Ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist die vollumfängliche, rechtlich verbindliche Feststellung des Marktwerts einer Immobilie zu einem Stichtag.

Als studierter Immobilienwirt und DEKRA-zertifizierter Sachverständiger (D1/D1plus & D2) erstelle ich vollumfängliche Gutachten, die allen gesetzlichen und behördlichen Anforderungen standhalten.


Wann Sie ein Vollgutachten benötigen:

  • Steuerliche Anlässe: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt bei Erbschaft- oder Schenkungsteuer.
  • Rechtliche Auseinandersetzungen: Zugewinnausgleich bei Ehescheidung oder Nachlassaufteilungen in Erbgemeinschaften.
  • Betreuungs- & Gerichtssachen: Genehmigungspflichtige Verkäufe vor dem Betreuungsgericht oder gerichtlich angeordnete Wertermittlungen.


Terminvereinbarung

Warum Sarag? 

 Schnell & einfach zum Ziel



Die Bearbeitungszeit liegt üblicherweise zwischen 2 und 6 Wochen nach der Objektbesichtigung und dem Eingang aller notwendigen Dokumente. Die genaue Dauer hängt von der Komplexität des Objekts sowie der Verfügbarkeit behördlicher Unterlagen ab. Wir halten den Prozess für Sie so einfach, transparent und zügig wie möglich.

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