„ Unkompliziert. In 2 bis 6 Wochen zum rechtssicheren Gutachten.“
Unsere Bewertungsleistungen
Wohnimmobilien Mehrfamilienhäuser &Anlageobjekte
Fachgerechte Bewertung Ihrer Immobilie
Ein fundiertes Gutachten schafft Klarheit – ganz gleich, ob Sie eine Immobilie erwerben, veräußern oder Vermögenswerte aufteilen möchten. Wir bewerten Wohneigentum, Grundstücke und Renditeobjekte rechtssicher und transparent.
Wohnen & Eigentum: Ein- & Zweifamilienhäuser, Reihen- & Doppelhäuser, Eigentumswohnungen sowie Baugrundstücke.
Anlage & Ertrag: Mehrfamilienhäuser und vermietete Objekte unter detaillierter Analyse von Erträgen, Mietverträgen und Bausubstanz.
Gewerbeobjekte & Grundstücke
Objektive Wertermittlung für unbebaute und bebaute Grundstücke, Bürogebäude und Gewerbeeinheiten nach normierten Verfahren. Objektive Wertermittlung für unbebaute und bebaute Grundstücke, Bürogebäude und Gewerbeeinheiten nach normierten Verfahren.
Gewerbeimmobilien: Gemischt genutzte sowie einfach gewerblich genutzte Objekte.
Rechte, Belastungen & Bauschäden
Exakte Berücksichtigung von Wohnrechten, Nießbrauch sowie sachverständige Erfassung von Bauschäden und baulichen Mängeln. Sonder- & Zusatzleistungen
Rechte & Belastungen: Bewertung von Nießbrauch, Wohnungsrechten, Erbbaurechten und Dienstbarkeiten.
Bauliche Beurteilung: Berücksichtigung von Gebäudeschäden, Mängeln und Instandhaltungsrückstau.
Steuerliche Anlässe: Kaufpreisaufteilung (AfA) & Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts für die Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Unsere Leistungen im Überblick
1. Gutachtenarten
- Verkehrswertgutachten (§ 194 BauGB): Gerichts- & finanzamtsfest (Erbe, Scheidung, Steuern).
- Kurzgutachten: Kompakt & ideal für private Kauf-/Verkaufsentscheidungen.
- Mietwertgutachten: Für Vergleichsmieten & Nutzungsentschädigungen.
2. Sonderleistungen
- Rechte & Belastungen: Nießbrauch, Wohnrecht, Erbbau- & Wegerechte.
- Bausubstanz: Bewertung von Bauschäden & Instandhaltungsstau.
- Steuerlich: Kaufpreisaufteilung (AfA) & niedrigerer gemeiner Wert.
3. Verfahren (ImmoWertV)
- Ertragswert: Vermietete & Renditeobjekte
- Vergleichswert: Eigentumswohnungen & Grundstücke
- Sachwert: Ein-/Zweifamilienhäuser & Eigennutzung
Wann ist ein Verkehrswertgutachten erforderlich?
Ob Erbschaftssteuer, Scheidungsauseinandersetzung, geplanter Immobilienerwerb oder gerichtliche Feststellung: Entdecken Sie die typischen Anlässe und erfahren Sie, wie Sie rechtzeitig Klarheit schaffen.
Fundierte, rechtssichere Gutachten auf akademischem Niveau.
Ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist die vollumfängliche, rechtlich verbindliche Feststellung des Marktwerts einer Immobilie zu einem Stichtag.
Als studierter Immobilienwirt und DEKRA-zertifizierter Sachverständiger (D1/D1plus & D2) erstelle ich vollumfängliche Gutachten, die allen gesetzlichen und behördlichen Anforderungen standhalten.
Wann Sie ein Vollgutachten benötigen:
- Steuerliche Anlässe: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt bei Erbschaft- oder Schenkungsteuer.
- Rechtliche Auseinandersetzungen: Zugewinnausgleich bei Ehescheidung oder Nachlassaufteilungen in Erbgemeinschaften.
- Betreuungs- & Gerichtssachen: Genehmigungspflichtige Verkäufe vor dem Betreuungsgericht oder gerichtlich angeordnete Wertermittlungen.
